Sicherheitsprüfungen von Sportgeräten von Spielplätzen, Spielgeräte und künstlichen Kletteranlagen
- Zulassung nach DIN EN 1176
Diese besagt, dass alle Betreiber von Spielgeräten verpflichtet sind, für diese Geräte regelmäßige Inspektionen und Wartungen durchzuführen ( Verkehrssicherungspflicht ).
- Zulassung nach DIN EN 12572-1 und -3 Künstliche Kletteranlagen - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für KKA mit Sicherungspunkten
Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Boulderwände, Künstliche Kletteranlagen –
Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Klettergriffe
- Planung und Einbau von Kantenschutz ( auch Sonderanfertigungen )
- Anbringen von Ballfangnetzen